![]() ![]() ![]() Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch die GTÜ- Prüfingenieure berechtigt, Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer). Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen: Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum. Die GTÜ-Sachvertändige sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit. Wenn Sie Fragen zu "Ihrem Oldtimer" haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Kfz-Sachvertändigen Auerswald in 89584 Ehingen, Tel. 07391- 72172. Über unsere Datenbank können Sie schnell und einfach nachprüfen, ob Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde und wie Sie zu einer Zweitschrift eines Untersuchungsberichts kommen können. Oldtimerbegutachtungen nach § 23 StVZO GTÜ-Service GTÜ-Service Ingenieur-Service Ingenieur-Service Kontakt-Menue Kontakt-Menue Über uns Über uns Tel.: 07391-72172 Fax: 07391-72269 Aktivitäten Aktivitäten ![]() ![]() |